AGB


Begriffsdefinition
GEONDA GmbH:
GEONDA GmbH, Zimbagasse 1, 1140 Wien, Österreich, UID-Nummer: ATU71276503
PARTNER:
PARTNER bewirbt in seinem eigenen Medien-Angebot ein Live-Kamera-System mit Chat der GEONDA.
USER:
Jeder Neukunde, der erfolgreich einen Signup-Prozess des PARTNERS durchläuft, kann USER des PARTNERS werden.

Allgemeine Bestimmungen
  1. Die Art und Weise der Integration auf den Internetseiten, im Print- oder TV-Angebot von PARTNER obliegt PARTNER. GEONDA ist beratend tätig.
  2. Für von PARTNER selbstständig eingefügte Werbetexte, Aussagen und Darstellungen abseits der im Admin-Bereich zur Verfügung gestellten Werbemittel übernimmt GEONDA keine Haftung. Ebenso übernimmt GEONDA keine Haftung für textliche Aussagen aus Werbemittel aus dem Admin-Bereich von GEONDA, die von PARTNER selbstständig angepasst werden können, es sei denn, die Texte werden zuvor in Schriftform durch GEONDA autorisiert.
  3. GEONDA betreibt und betreut im Auftrage von PARTNER das Dialogsystem, auf welches der Rechner von PARTNER die Kunden weiterleitet.
  4. Für die Gestaltung der zur Verfügung gestellten Seiten ist GEONDA zuständig. GEONDA verpflichtet sich, das Internet-Dialogsystem für die Dauer des Vertragsverhältnisses kalendertäglich 24 Stunden zur Verfügung zu stellen.
  5. GEONDA sagt eine Erreichbarkeit des Webangebots von 98% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GEONDA liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), ausfällt.
  6. GEONDA stellt sicher, dass PARTNER werktags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Bild- & Werbematerial
  1. Das von GEONDA zur Verfügung gestellte Bildmaterial darf ausschließlich im benannten Live-Kamera-Dialogsystem und zu dessen Bewerbung genutzt werden. Die Rechte aus dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial bleiben weiterhin bei GEONDA und müssen nach Aufforderung innerhalb 10 Tagen entfernt werden.
  2. Jegliche weitere kommerzielle Nutzung des Bildmaterials bedarf der vorherigen Einwilligung von GEONDA. Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit des Vertrages befristet.
Altersverifikation & Jugendschutz
  1. GEONDA implementiert eine Altersverifikation für Nutzer aus den Ländern, in denen eine solche Altersverifikation verpflichtend ist.
  2. Änderungen, die durch den Gesetzgeber oder Aufsichtsbehörden erforderlich werden, werden von GEONDA übernommen.
Informationspflicht
  1. PARTNER verpflichtet sich, GEONDA unverzüglich über den Ausfall seines Systems zu informieren sowie auftretende Probleme im Aufgabenbereich von GEONDA nach Kenntniserlangen unverzüglich an GEONDA zu melden.
  2. PARTNER hat die Möglichkeit, das Dialogsystem selbst in größerem Rahmen und nach eigenen Vorstellungen zu bewerben. Für die in der Bewerbung gemachten Aussagen trägt er die alleinige Haftung.
  3. Größere Werbemaßnahmen müssen dem Dienstleister 14 Tage vorher mitgeteilt werden, damit dieser die Gelegenheit hat, seinen Personaleinsatz rechtzeitig zu planen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die ein um ca. 1/3 höheres User — Aufkommen erwarten lassen.
Provison
  1. PARTNER kann für einzelne Kampagnen aus fünf unterschiedlichen Provisionsmodellen wählen. Alle USER, die über die entsprechende Kampagne geworben wurden, werden dem entsprechenden Provisionsmodell zugeordnet.
  2. USER, die einem Provisionsmodell zugeordnet wurden, können keinem weiteren Provisionsmodell zugeordnet werden.
  3. USER können ihrem System nur dann zugeordnet werden, wenn sie bislang nicht GEONDA oder einem Partner zugeordnet sind.
Modell 1: RevShare
  1. PARTNER erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in variabler Höhe des von seinen USERN generierten Bruttoumsatzes über alle Zahlungssysteme aus der Paymentsystemgruppe 1. Zu dieser zählen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Zahlungssysteme Kreditkarte, Sofortüberweisung, EPS, Postfinance, Paysafecard, PayPal (in ausgewählten Ländern), Lastschrift, Giropay, BitCoin. Es können nach der Vertragsunterzeichnung weitere Zahlungssysteme hinzukommen. Beide Vertragspartner stimmen darüber überein, dass es dafür keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
  2. Die Höhe der Umsatzprovision der Paymentsystemgruppe 1 richtet sich nach den erzielten Umsätzen im Abrechnungsmonat:
    Monatlicher Brutto-Umsatz Umsatzprovision Paymentsystemgruppe 1
    Bis – 10.000 EUR40%
    10.001 – 15.000 EUR42%
    15.001 – 20.000 EUR44%
    20.001 – 25.000 EUR46%
    25.001 – 30.000 EUR48%
    30.001 – 35.000 EUR50%
    35.001 – 40.000 EUR52%
    40.001 – 45.000 EUR54%
    Ab 45.001 EUR 56%
  3. Nicht zustande gekommene Umsätze sowie Rückforderungen werden, sofern sie bereits ausbezahlt worden sind, mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, erfolgt eine Rückforderung an den Geschäftspartner. Für Rückforderungen aus dem Zahlungssystem Lastschrift fallen Gebühren in Höhe von 11,00 € pro Rücklastschrift an, die mit PARTNER verrechnet werden.
  4. PARTNER erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in variabler Höhe des von seinen USERN generierten Bruttoumsatzes über alle Zahlungssysteme aus der Paymentsystemgruppe 2. Zu dieser zählen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Zahlungssysteme Carrier-Billing, SMS-Billing und PayByCall-DropCharge-Billing. Es können nach der Vertragsunterzeichnung weitere Zahlungssysteme hinzukommen. Beide Vertragspartner stimmen darüber überein, dass es dafür keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
  5. Die Höhe der Umsatzprovision der Paymentsystemgruppe 1 richtet sich nach den erzielten Umsätzen im Abrechnungsmonat:
    Monatlicher Brutto-Umsatz Umsatzprovision Paymentsystemgruppe 2
    Bis – 10.000 EUR20%
    10.001 – 15.000 EUR22%
    15.001 – 20.000 EUR24%
    20.001 – 25.000 EUR26%
    25.001 – 30.000 EUR28%
    30.001 – 35.000 EUR30%
    35.001 – 40.000 EUR32%
    40.001 – 45.000 EUR34%
    Ab 45.001 EUR 36%
  6. PARTNER erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in Höhe von 0,40 € pro Minute netto der von seinen Kunden generierten PayByCall-Minuten in der Paymentsystemgruppe 3. Zu dieser zählen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung alle PayByCall-Minuten-Angebote. Es können nach der Vertragsunterzeichnung weitere Zahlungssysteme hinzukommen. Beide Vertragspartner stimmen darüber überein, dass es dafür keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
  7. Der für Modell 1 zu Grunde gelegte Umsatz errechnet sich aus der Summe des Umsatzes aller Modell 1 – Kampagnen des PARTNERS.
  8. Etwaige Rückbelastungen werden nicht in das Umsatzvolumen mit einbezogen und stets zu den Konditionen verrechnet, die für den Monat, in dem die eigentliche Buchung erfolgt war, gegolten hat.
Modell 2: PPL Payment per Lead
  1. PARTNER erhält für jeden USER, der sich erstmalig einen kostenlosen Testaccount anlegt, eine einmalige sogenannte Lead-Vergütung in variabler Höhe.
  2. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem vom USER verwendeten Betriebssystem zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaccounts
    • Desktop-User: 10,- EUR
    • Mobile User – iOS: 6,- EUR
    • Mobile-User – Android/Windows: 4,- EUR
  3. Für USER, die zum Zeitpunkt der Erststellung des Testaccounts ein anderes System verwenden, wie etwa Spielekonsolen, Smart-TVs oder ähnliche zahlt GEONDA keine Lead-Vergütung.
Modell 3: PPL+RevShare
  1. PARTNER erhält für jeden USER, der sich erstmalig einen kostenlosen Testaccount anlegt, eine einmalige sogenannte Lead-Vergütung in Höhe von 3,- EUR.
  2. PARTNER erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in Höhe von 32% des von seinen USERN generierten Bruttoumsatzes über alle Zahlungssysteme aus der Paymentsystemgruppe 1. Zu dieser zählen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Zahlungssysteme Kreditkarte, Sofortüberweisung, EPS, Postfinance, Paysafecard, PayPal (in ausgewählten Ländern), Lastschrift, Giropay, BitCoin. Es können nach der Vertragsunterzeichnung weitere Zahlungssysteme hinzukommen. Beide Vertragspartner stimmen darüber überein, dass es dafür keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
  3. PARTNER erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in Höhe von 12% des von seinen USERN generierten Bruttoumsatzes über alle Zahlungssysteme aus der Paymentsystemgruppe 2. Zu dieser zählen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Zahlungssysteme Carrier-Billing, SMS-Billing und PayByCall-DropCharge-Billing. Es können nach der Vertragsunterzeichnung weitere Zahlungssysteme hinzukommen. Beide Vertragspartner stimmen darüber überein, dass es dafür keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
  4. Nicht zustande gekommene Umsätze sowie Rückforderungen werden, sofern sie bereits ausbezahlt worden sind, mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, erfolgt eine Rückforderung an den Geschäftspartner. Für Rückforderungen aus dem Zahlungssystem Lastschrift fallen Gebühren in Höhe von 11,00 € pro Rücklastschrift an, die mit PARTNER verrechnet werden.
  5. PARTNER erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in Höhe von 0,20 € pro Minute netto der von seinen USERN generierten PayByCall-Minuten in der Paymentsystemgruppe 3. Zu dieser zählen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung alle PayByCall-Minuten-Angebote. Es können nach der Vertragsunterzeichnung weitere Zahlungssysteme hinzukommen. Beide Vertragspartner stimmen darüber überein, dass es dafür keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
Modell 4: PPS
  1. PARTNER erhält für jeden USER, der in seinem ersten Einkauf bei GEONDA mindestens 30 Coins erwirbt eine einmalige Vergütung in variabler Höhe.
  2. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem vom USER verwendeten Betriebssystem zum Zeitpunkt des Einkaufs sowie der Gesamtzahl der Ersteinkäufe aller USER die Modell 4 zugeordnet sind innerhalb des Abrechnungsmonats:
    Betriebssystem 1-5 User / Monat 6-10 User / Monat 11+ User / Monat
    Desktop50,- EUR70,- EUR100,- EUR
    Mobile User – iOS30,- EUR40,- EUR50,- EUR
    Mobile User – Android / Windows20,- EUR25,- EUR30,- EUR
  3. Für USER, die zum Zeitpunkt die für ihren Ersteinkauf ein anderes System verwenden, wie etwa Spielekonsolen, Smart-TVs oder ähnliche zahlt GEONDA keine Vergütung.
  4. Um Betrug vorzubeugen behält sich GEONDA vor, je nach gewählter Zahlungsart des USERS die Provision erst nach einer Frist von maximal 6 Wochen freizugeben. Zieht der USER innerhalb dieser Frist seine Zahlung zurück, so verfällt auch die Provision.
Modell 5 PPS + RevShare
  1. PARTNER erhält für jeden USER, der in seinem ersten Einkauf bei GEONDA mindestens 30 Coins erwirbt eine einmalige Vergütung in variabler Höhe.
  2. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem vom USER verwendeten Betriebssystem zum Zeitpunkt des Einkaufs:
    Betriebssystem PPS-Auszahlung:
    Desktop30,- EUR
    Mobile User – iOS18,- EUR
    Mobile User – Android / Windows12,- EUR
  3. PARTNER erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in Höhe von 22% des von seinen USERN generierten Bruttoumsatzes über alle Zahlungssysteme aus der Paymentsystemgruppe 1. Zu dieser zählen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Zahlungssysteme Kreditkarte, Sofortüberweisung, EPS, Postfinance, Paysafecard, PayPal (in ausgewählten Ländern), Lastschrift, Giropay, BitCoin. Es können nach der Vertragsunterzeichnung weitere Zahlungssysteme hinzukommen. Beide Vertragspartner stimmen darüber überein, dass es dafür keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
  4. PARTNER erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in Höhe von 2% des von seinen USERN generierten Bruttoumsatzes über alle Zahlungssysteme aus der Paymentsystemgruppe 2. Zu dieser zählen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung die Zahlungssysteme Carrier-Billing, SMS-Billing und PayByCall-DropCharge-Billing. Es können nach der Vertragsunterzeichnung weitere Zahlungssysteme hinzukommen. Beide Vertragspartner stimmen darüber überein, dass es dafür keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
  5. Nicht zustande gekommene Umsätze sowie Rückforderungen werden, sofern sie bereits ausbezahlt worden sind, mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Sollte eine Verrechnung nicht möglich sein, erfolgt eine Rückforderung an den Geschäftspartner. Für Rückforderungen aus dem Zahlungssystem Lastschrift fallen Gebühren in Höhe von 11,00 € pro Rücklastschrift an, die mit PARTNER verrechnet werden.
  6. PARTNER erhält für seine Tätigkeit eine Umsatzprovision in Höhe von 0,10 € pro Minute netto der von seinen USERN generierten PayByCall-Minuten in der Paymentsystemgruppe 3. Zu dieser zählen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung alle PayByCall-Minuten-Angebote. Es können nach der Vertragsunterzeichnung weitere Zahlungssysteme hinzukommen. Beide Vertragspartner stimmen darüber überein, dass es dafür keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung bedarf.
  7. Um Betrug vorzubeugen behält sich GEONDA vor, je nach gewählter Zahlungsart des USERS die Provision erst nach einer Frist von maximal 6 Wochen freizugeben. Zieht der USER innerhalb dieser Frist seine Zahlung zurück, so verfällt auch die Provision.
Abrechnung
  1. Abrechnungszeitraum ist jeweils der erste Werktag des Folgemonats. Ab dem 10. des Monats stellt GEONDA PARTNER im Admin-Bereich eine Abrechnung für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum als Gutschrift zur Verfügung oder versendet diese alternativ per E-Mail an die zuvor von PARTNER angegebene E-Mail-Adresse.
  2. GEONDA überweist den Auszahlungsbetrag bis zum 30. des Folgemonats.
  3. Auszahlungen erfolgen grundsätzlich inklusive Umsatzsteuer innerhalb Österreichs. Außerhalb Österreichs erfolgt die Auszahlung netto ohne Umsatzsteuer.
Sorgfaltspflicht
  1. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, sein System immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Laufzeit und Kündigung
  1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündbar.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung beider Parteien bleibt hierdurch unberührt.
  3. GEONDA behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit binnen eines Monats wegen Unrentabilität zu kündigen.
  4. GEONDA behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf betrügerisches Verhalten, Zahlungen einzubehalten und/oder den Vertrag zu kündigen.
  5. GEONDA behält sich das Recht vor, beim Verdacht auf unlautere Wettbewerbsmethoden, Zahlungen einzubehalten und/oder den Vertrag zu kündigen.
Haftung
  1. GEONDA haftet für sämtliche Inhalte und Contents des Live-Kamera-Systems mit Chat, die über das Partnerprogramm vertrieben werden. Ebenso ist GEONDA für das Funktionieren der Zahlungs- und Altersverifikationssysteme aus verantwortlich.
  2. Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Schlussbestimmungen
  1. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
  2. Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien; Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
  5. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen haben die Parteien eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.